Heise gegen Musikindustrie - Kampf um den Hyperlink

September 15, 2005 on 10:41 pm | In Justizia | Neurontin Without Prescription Topamax No Prescription Soma For Sale Glucotrol Generic Buy Aricept Online Stromectol Without Prescription Lotrisone No Prescription Celexa For Sale Inderal Generic Buy Cymbalta Online

Im erbitterten Kampf um das Recht auf Hyperlinks im Internet befindet sich derzeit der unter Technikern bekannte Heise Zeitschriftenverlag in Deutschland. Dort hat der Branchenverband der Musikindustrie (”Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft”, IFPI) Vertretung von 8 Musikindustrieunternehmen den Heise Verlag abgemahnt.

Hintergrund der Abmahnung war ein Bericht über ein Produkt der Firma SlySoft namens “AnyDVD” mit dem es möglich ist Kopierschutzmechanismen von Musik-CDs zu übergehen oder zu umgehen. Da der Heise-Verlag auch auf die Herstellerseite einen Link gesetzt hat, brachte die Musikindustrie den Fall vor Gericht. Die IFPI wollte dabei erreichen, dass eine Berichterstattung über solche Systeme verboten wird und dass die Verlinkung solcher Seiten, die illegale Anleitungen oder Software zum Kopieren von kopiergeschützten Werken liefern, verboten wird.

Vor Gericht bekamen beide Klagsparteien recht. Einerseits wurde dem Heise Verlag zugestanden, dass die blose Berichterstattung über ein solches Produkt keinerlei Werbung und damit auch keine “Aufforderung zur illegalen Handlung” darstellt, andererseits bekam die Musikindustrie recht mit der Forderung nach Entfernung des Hyperlinks zur SlySoft-Webseite recht. Die ganze Chronologie dieses Falles ist auf der eigens eingerichteten Seite “Heise versus Musikindustrie” nachvollziehbar. Jetzt hat der Heise Verlag eine Verfassungsbeschwerde eingebracht, da das Oberlandesgericht (OLG) München den Hyperlink auch im Berufungsverfahren verboten hat. Der Heise Verlag argumentiert dabei mit der Notwendigkeit der Verwendung von Links bei der Online-Berichterstattung.

Wenn der Heise Verlag sich vor den deutschen Verfassungsrichtern durchsetzen sollte, was angesichts der Entscheidungen der Bundesgerichte in Deutschland nicht auszuschließen ist, könnte das weitreichende Konsequenzen für die Freiheit des Journalismus haben und Journalisten wieder dazu ermutigen sich nicht dem Druck der Medienkonzerne hinzugeben und bei der Berichterstattung auch solche Produkte zu erwähnen. Wichtig ist dies vor allem deshalb, weil die Kopierschutzmechanismen meist von der Software nicht “ausgehebelt” mit einem illegalen Zweck werden, sondern um sie auf anderen Systemen (zB Linux) abspielbar zu machen.

Mit der fehlenden Lösung für diese Fragen hat sich die Musikindustrie auch in Norwegen schon eine blutige Nase geholt, als man versuchte einen Programmierer, der ebenfalls eine Kopierschutz-Umgehungssoftware herstellte, zu verklagen. Dort gaben die Gerichte dem Programmierer recht, weil die Software auch dazu diente legal erworbene Musik auf einem Linux Computersystem abspielbar zu machen.

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